Online-Nachricht - Freitag, 01.07.2022

Gesetzgebung | EEG-Umlage entfällt ab 1.7. vollständig (BMWK)

Ab dem fällt die EEG-Umlage im Strompreis vollständig weg. Die EEG-Umlage beträgt bisher 3,72 Cent je Kilowattstunde und wird nun auf null abgesenkt. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufmerksam.

Hierzu führt das BMWK u.a. weiter aus:

  • Die Absenkung der EEG-Umlage auf null wurde bereits am final vom Bundesrat beschlossen (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 20.5.2022). Gleichzeitig wurde im Energiewirtschaftsrecht sichergestellt, dass die Umlageabsenkung im zweiten Halbjahr 2022 auch beim Endkunden ankommt.

  • Stromlieferanten werden in den jeweiligen Vertragsverhältnissen zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum verpflichtet.

  • Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh zahlte 2021 noch 227,50 € für die EEG-Umlage. 2022 werden es wegen der Absenkung zum 1. Juli über das Jahr gerechnet nur noch 65 € sein. 2023 wird die Absenkung auf null dann voll wirksam.

Quelle: BMWK, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB TAAAJ-16642