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BFH Urteil v. - I 175/64 S BStBl 1965 III S. 228

Gesetze: GewStG § 35b

Leitsatz

Ist der Gewerbesteuermeßbescheid gemäß § 35b GewStG wegen einer Änderung des Gewinns im Einkommensteuerbescheid, Körperschaftsteuerbescheid oder Feststellungsbescheid zu berichtigen, so führt dies nicht schlechthin zu einer Wiederaufrollung der bei der früheren Ermittlung des Gewerbeertrags vorgenommenen Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG. Die Änderung nach § 35b GewStG erfaßt jedoch die Hinzurechnungen und die Kürzungen insoweit, als diese nach Grund und Höhe von der Gewinnänderung unmittelbar berührt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 228
YAAAA-90130

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 20.01.1965 - I 175/64 S

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