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BFH Urteil v. - VI 53/61 U BStBl 1963 III S. 594

Gesetze: EStG 1958 §§ 10 Abs. 1 Ziff. 1, 22 Ziff. 1a

Leitsatz

1. Ein Unterhaltsvertrag ist kein Leibrentenvertrag im Sinne des § 10 Abs. 1 Ziff. 1, § 22 Ziff. 1a EStG 1958, wenn die Leistungen aus dem Vertrag von den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebers oder Empfängers abhängig sind.

2. Die Leistungen können aber dauernde Lasten im Sinne von § 10 Abs. 1 Ziff. 1 EStG 1958 sein.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 594
SAAAA-90038

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BFH, Urteil v. 11.10.1963 - VI 53/61 U

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