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BFH Urteil v. - I 200/59 S BStBl 1961 III S. 567

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1EStG § 15 Ziff. 1EStG § 19 Ziff. 1LStDV § 1

Leitsatz

Dem Unternehmerrisiko kommt für die Frage, ob ein Versicherungsvertreter selbständig oder unselbständig ist, im Rahmen des Gesamtbildes seiner Stellung eine besondere Bedeutung zu. Die Art der entfalteten Tätigkeit ist in der Regel nicht mehr von entscheidender Bedeutung. Insoweit gibt der erkennende Senat die besonders im Urteil des Reichsfinanzhofs V A 114/33 vom , RStBl 1934 S. 1208, Slg. Bd. 35 S. 214, begründete Rechtsprechung auf.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 567
GAAAA-89946

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 03.10.1961 - I 200/59 S

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