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BFH Urteil v. - V 65/63 BStBl 1967 III S. 523

Leitsatz

Die für die Bremer Toto und Lotto GmbH (früher Bremer Sport-Toto-GmbH und Bremer Lotto-GmbH) tätigen Bezirksleiter sind nicht deren Arbeitnehmer, sondern Unternehmer im Sinne des UStG.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 523
BFHE 1967 S. 45 Nr. 89
RAAAB-49055

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BFH, Urteil v. 02.03.1967 - V 65/63

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