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BVerwG Urteil v. - 11 C 15.99 BStBl 2000 II S. 509

Gesetze: AO 1977 § 233 a Abs. 3 Satz 3 2. Halbsatz (a. F.)

Begrenzung des Zinslaufs auf vier Jahre ab Ende der Karenzzeit gilt auch bei späterem Beginn der Berechnung von Erstattungszinsen

Leitsatz

Leitsatz

Die Anordnung eines verspäteten Beginns der tatsächlichen Verzinsung in § 233 a Abs. 5 Satz 4 i. V. m. § 233 a Abs. 3 Satz 3 2. Halbsatz AO enthält keine gegenüber § 233 a Abs. 2 Satz 1 AO spezielle Bestimmung über den Beginn des Zinslaufs. Folglich wird eine Steuererstattung, die vor dem entstanden ist, nicht über die in § 233 a Abs. 2 Satz 3 AO a. F. genannten Zeitpunkte hinaus verzinst.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 509
BFH/NV-Beilage 2001 S. 91 Nr. 1
CAAAA-88731

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BVerwG, Urteil v. 28.06.2000 - 11 C 15.99

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