DBA Mauritius Artikel 4

Artikel 4 Ansässige Person

(1) Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „eine in einem Vertragsstaat ansässige Person”

  1. in Mauritius:

    1. eine natürliche Person mit Wohnsitz in Mauritius oder

    2. eine Gesellschaft mit Sitz und tatsächlicher Geschäftsleitung in Mauritius,

      sofern diese der allgemeinen mauritischen Steuer unterliegen.

  2. In der Bundesrepublik Deutschland bedeutet der Ausdruck „ansässige Person” eine Person, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschlands dort aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist, und umfasst die Bundesrepublik Deutschland, eines ihrer Länder und deren Gebietskörperschaften. Der Ausdruck umfasst jedoch nicht Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland nur mit Einkünften aus deutschen Quellen steuerpflichtig sind.

(2) Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt Folgendes:

  1. Die natürliche Person gilt als nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt. Verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);

  2. kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat;

  3. hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist;

  4. ist die Person Staatsangehöriger beider Staaten oder keines der Staaten, so regeln die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage in gegenseitigem Einvernehmen.

(3) Ist nach Absatz 1 eine andere als eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befindet.

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VAAAI-01917