Lehrbuch Internationales Steuerrecht
16. Aufl. 2022
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Kapitel 4: Besonderes Außensteuerrecht
4.1 Verlagerung von Einkünften in Steueroasenländer – Basisgesellschaften
1200Die Bundesregierung hat dem Bundestag 1964 einen Bericht über die Wettbewerbsverfälschungen vorgelegt, die sich daraus ergeben, dass unbeschränkt Steuerpflichtige Einkommen oder Vermögen auf von ihnen beherrschte Kapitalgesellschaften (sog. Basisgesellschaften oder Domizilgesellschaften oder Briefkastengesellschaften) mit Sitz in Länder mit niedriger Gewinnbesteuerung (sog. Oasenländer) verlagern (sog. Oasenbericht). Die Finanzverwaltung vertritt hierzu die Auffassung, dass derartige Einkommensverlagerungen steuerlich nicht anzuerkennen sind (Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO), wenn für die Zwischenschaltung der Gesellschaft wirtschaftliche oder sonstige beachtliche Gründe fehlen und die Basisgesellschaft keine beachtliche eigene, selbständige wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet (Steuerumgehung durch Einschaltung einer ausländischen Basisgesellschaft), mit der Folge, dass die Einkünfte nicht der Gesellschaft, sondern ihren inländischen Gesellschaftern zugerechnet werden.
1201Diese Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ist vom BFH seit 1975 in ständiger Rechtsprechung grundsätzl...