Liebhaberei im Steuerrecht
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. Ertragsteuerliche Behandlung
Verluste sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur dann berücksichtigungsfähig, wenn eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegt. Zu dieser Thematik sind unterschiedliche Fallgruppen zu unterscheiden, wobei neben diversen Verwaltungsanweisungen auch die umfangreiche Rechtsprechung hierzu zu beachten ist.
1. Abgrenzung zu Gewinneinkünften
Die Vermietung von Ferienwohnungen führt regelmäßig zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Bei der Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht müssen zwei Fallgruppen unterschieden werden. Vorab ist aber das Vorliegen von Gewinneinkünften negativ abzugrenzen.
a) Gewerbebetrieb
Die Abgrenzung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb ist auf Grundlage einschlägiger BFH-Rechtsprechung in H 15.7 Abs. 2 EStH dargestellt.
Danach ist bei der Vermietung einer Ferienwohnung ein Gewerbebetrieb gegeben, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Die Wohnung muss für die Führung eines Haushalts voll eingerichtet sein, z. B. Möblierung, Wäsche und Geschirr enthalten. Sie muss in einem reinen Feriengebiet im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen liegen, die eine einhe...