Online-Nachricht - Mittwoch, 30.03.2022

Gesetzgebung | Regierung beschließt "Zinsanpassungsgesetz" (BMF)

Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" beschlossen. Damit soll der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO rückwirkend ab dem auf 0,15 % pro Monat (= 1,8 % pro Jahr) gesenkt werden.

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

  • Die Neuregelung setzt den und 1 BvR 2422/17 (BGBl. I 2021 S. 4303) um. Bei der rückwirkenden Neuberechnung der Zinsen wird dem Vertrauensschutz Rechnung getragen.

  • Die Neuregelung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab gilt für alle Steuern, auf die die Vollverzinsung anzuwenden ist. Der Erlass von Nachzahlungszinsen bei vor Fälligkeit freiwillig geleisteten Zahlungen wird im Gesetz verankert und damit auch auf die von Kommunen verwaltete Gewerbesteuer erstreckt.

  • Zugleich sind einzelne, zeitnahe Anpassungen der Regelungen zur Mitteilungspflicht über grenzüberschreitende Steuergestaltungen an unionsrechtliche Vorgaben vorgesehen.

Hinweis:

Das Vorhaben bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens informiert Sie unser ReformRadar. Die Gesetzesmaterialien finden Sie auch auf der Homepage des BMF.

Quelle: BMF online, Meldung v. 30.3.2022 (il)

Fundstelle(n):
NWB JAAAI-58622