§ 7 EStG Ertragsteuerliche Behandlung von Finanzierungs-Leasing-Verträgen für unbewegliche Wirtschaftsgüter; Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Es wurde um Mitteilung gebeten, welche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Betriebsgebäude nach Änderung des § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG durch das Steuersenkungsgesetz vom (BGBl 2000 I S. 1433) für Finanzierungs-Leasing-Verträge zugrunde zu legen ist.
Nach dem (BStBl 1987 I S. 440) ist für die Zurechnung unbeweglicher Wirtschaftsgüter bei Finanzierungs-Leasing-Verträgen für Betriebsgebäude im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG auf der Grundlage der damals geltenden Abschreibung in Höhe von 4 v. H. eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 25 Jahren zugrunde zu legen. Durch das Steuersenkungsgesetz (a. a. O.) wurde die Abschreibung von 4 v. H. auf 3 v. H. abgesenkt, woraus sich ein Absetzungszeitraum von 33 Jahren und 4 Monaten ergibt.
Für Finanzierungs-Leasing-Verträge über Betriebsgebäude, die der neuen Abschreibungsregelung unterliegen, ist daher der geänderte Absetzungszeitraum maßgeblich. Ein gesondertes BMF-Schreiben wird dazu nicht ergehen.
Bundesministerium der Finanzen v. - IV A 6 - S 2196 - 1/02, n. v.
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
MAAAA-81626