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BBK 6/2022 S. 253

Steuerrecht | Nachzahlungszinsen: Neuer Zinssatz von 1,8 % jährlich geplant

Der Gesetzgeber plant für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen gem. § 238 i. V. mit § 233a AO einen Zinssatz von 1,8 % jährlich bzw. 0,15 % monatlich für den Verzinsungszeitraum ab dem . Hierzu liegt ein Referentenentwurf vor, in dem der neue Zinssatz in einem neuen § 238 Abs. 1a AO geregelt wird.

Der neue Zinssatz würde im Fall seines Inkrafttretens den bisherigen Zinssatz von 6 % (= 0,5 % monatlich) für Verzinsungszeiträume ab ablösen.

Hinweis:

Der [i]Reaktion auf BVerfG-BeschlussGesetzentwurf ist eine Reaktion auf die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes von 6 % ab dem . Das BVerfG hat den Gesetzgeber zu einer Neuregelung bis zum aufgefordert, die nun im Entwurf vorliegt. Für Verzinsungszeiträume bis zum würde künftig somit ein Zinssatz von 6 % p. a. und für Ver...

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