Versäumnis der Klagefrist
durch fehlerhafte Kanzleiorganisation - Beweiskraft der Postzustellungsurkunde
Leitsatz
1. Die besondere
Beweiskraft der Postzustellungsurkunde als öffentlicher Urkunde
setzt eine vollständige und ordnungsgemäße Erfüllung formaler Voraussetzungen
der Zustellungsvordruckverordnung voraus. Hierzu hat das Gericht
umfassende Feststellungen zu treffen.
2. Eine Vernehmung eines auf
der Postzustellungsurkunde benannten Postzustellers kann unterbleiben,
wenn sich keine Zweifel an der Richtigkeit einer Postzustellungsurkunde
aufdrängen.
3. Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet,
Umschläge über ihm förmlich zugestellte Schriftstücke systematisch
zur Kenntnis zu nehmen, aufzubewahren und zur Handakte zu nehmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2022 S. 1530 Nr. 24 EFG 2022 S. 82 Nr. 2 GmbH-StB 2022 S. 122 Nr. 4 MAAAH-95583
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 07.05.2021 - 4 K 1932/20
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