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NWB Nr. 26 vom Seite 1901

Wenn der Mandant seinen Steuerberater austauscht ...

... muss der bisherige Berater den Wechsel sorgfältig begleiten und seine eigenen Rechte wahren!

Tim Günther

Der ganz überwiegend als Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichem Charakter einzuordnende Steuerberatungsvertrag ist zwar zumeist auf eine längere Dauer angelegt. Dennoch kommt es in der Praxis regelmäßig vor, dass eine Dauerberatung beendet wird und der Mandant den Wunsch äußert, seine ihn betreffenden Daten und Akten an seinen neuen Steuerberater herauszugeben. Hier gilt es, als Berater das Mandat „sauber“ abzuwickeln.

I. Die Beendigung eines Mandatsverhältnisses

[i]Ein Vertrag ist schnell beendetDer Steuerberatungsvertrag kann schriftlich oder mündlich, ausdrücklich oder konkludent (also durch schlüssiges Handeln) abgeschlossen werden, wobei aber die Übergabe von Unterlagen noch keinen Willen zum Vertragsschluss erkennen lässt. So schnell wie der Vertrag geschlossen ist, kann er [i]Zur Kanzleiüberführung Günther, NWB 13/2018 S. 883aber auch beendet werden. Die Gründe dafür sind vielfältig: Unzufriedenheit über die von der Kanzlei erbrachten Leistungen, die geforderte Vergütung oder den Wechsel der Ansprechpartner (denkbar auf beiden Seiten), ein Kanzleiverkauf, eine Kanzleinachfolge oder auch einfach der Wunsch nach einem neuen Steuerberater.

[i]Eine Kündigung bedarf keines GrundesDie Beendigung ...

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€10,00
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Seiten: 5
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