Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 26 vom

Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten für 2020

Michael Baum

Im Rahmen des ATAD-Umsetzungsgesetzes wurden für 2020 die Steuererklärungsfristen für beratene und nicht beratene Steuerpflichtige und die zinsfreien Karenzzeiten der sog. Vollverzinsung um jeweils drei Monate verlängert.

Fristverlängerung für nicht beratene Steuerpflichtige

[i]Grds. bis zum 31.10.2021Nicht beratene Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen für 2020 − abweichend von § 149 Abs. 2 Satz 1 AO − grundsätzlich bis zum (statt regulär bis zum ) abgeben (Art. 97 § 36 Abs. 3 Nr. 3 EGAO).

[i]Nicht beratene Land- und Forstwirte mit abweichendem WirtschaftsjahrNicht beratene Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr haben für die Abgabe der Einkommensteuererklärung/Körperschaftsteuererklärung oder der Gewinnfeststellungserklärung – abweichend von § 149 Abs. 2 Satz 2 AO − zehn statt sieben Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs 2020/2021 Zeit (Art. 97 § 36 Abs. 3 Nr. 4 EGAO).

Fristverlängerung für beratene Steuerpflichtige

[i]Abgabe bis zum 31.5.2022, ...Die in § 149 Abs. 3 AO genannten, von Personen, Gesellschaften, Verbänden, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften i. S. der §§ 3 und 4 StBerG zu erstellenden Steuer- und Feststellungserklärungen für das Kalenderjahr 2020 sind erst bis zum abzugeben (Art. 97 § 36 Abs. 3 Nr. 5 EGAO).

[i]... für beratene Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr bis zum 31.10.2022Bei beratenen Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr (§ 149 Abs. 2 Satz 2 AO) ist ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen