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FG Münster Beschluss v. - 12 V 16/21 AO EFG 2021 S. 914 Nr. 11EFG 2021 S. 1869 Nr. 22

Gesetze: § 218 Abs. 2 AO; § 233a AO; § 238 AO; § 240 Abs. 1 Satz 1 AO

Verfahren/Säumniszuschläge

Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge

Leitsatz

1. Aufgrund des vorrangigen Zwecks der Säumniszuschläge als Druckmittel stellen verfassungsrechtliche Zweifel hinsichtlich der im Gesetz angeordneten Zinshöhe nicht zugleich die grundsätzliche Vereinbarkeit der in § 240 AO angeordneten Höhe der Säumniszuschläge in Frage.

2. Allerdings begegnet § 240 AO dann verfassungsrechtlichen Zweifeln, wenn die Säumniszuschläge wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen teilweise zu erlassen sind, da dann die (nicht erlassenen) Säumniszuschläge sowohl ihrem verbleibenden Zweck nach (Abschöpfung des Nutzungsvorteils) als auch der Höhe nach mit einer Verzinsung vergleichbar sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 1869 Nr. 22
EFG 2021 S. 914 Nr. 11
GmbH-StB 2021 S. 224 Nr. 7
OAAAH-80051

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FG Münster, Beschluss v. 16.03.2021 - 12 V 16/21 AO

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