Online-Nachricht - Freitag, 21.05.2021

Gesetzgebung | Bundestag ändert Kassensicherungsverordnung

Der Bundestag hat am die Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (BT-Drucks. 19/29085, 19/29474 Nr. 2.1) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 19/29841) beschlossen.

Die wesentlichen Neuerungen:

  • Künftig soll auch bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern sichergestellt werden, dass die digitale Grundaufzeichnung nicht unerkannt gelöscht oder geändert werden kann. Die Grundaufzeichnung muss in Zukunft durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden.

  • Zudem sollen Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung vom Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung ausgenommen werden. Gleiches gilt für Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge.

Quelle: Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
NWB RAAAH-79390