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StuB 7/2021 S. 306

Gewerbesteuer | Anwendung des § 8d KStG auf Fehlbeträge nach § 10a GewStG

Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 8d KStG auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge nach § 10a GewStG veröffentlicht. Danach sind die Grundsätze des , NWB TAAAH-74505, zur Anwendung § 8d KStG bei der Gewerbesteuer entsprechend anzuwenden (gleich lautender Erlasse vom - 3-S274.5b/2, NWB EAAAH-74656).

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