Steueroptimierte Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer und Unternehmer
2. Aufl. 2021
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C. Einrichtung einer neuen betrieblichen Altersversorgung für den GGF
320Zwar ist für GGF, die im arbeitsrechtlichen Sinne als beherrschend gelten, das Betriebsrentengesetz nicht unmittelbar anwendbar. Dennoch ist dieses Gesetz in Bezug auf die einzelnen Durchführungswege der bAV, deren Zusagearten (Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage oder Beitragszusage mit und ohne Mindestleistung), Leistungsarten (Alters-, Invaliditäts- und/oder Todesfallleistungen), Leistungsformen (Leibrente, Zeitrente, Auszahlungsplan oder Kapitalleistung), Finanzierungsarten (arbeitgeberfinanziert, Entgeltumwandlung oder Mischform) und die allgemeine Definition der bAV auch für jenen Personenkreis Rechtsgrundlage, auf die das Steuerrecht aufbaut. Bevor daher in Kapitel C.III die steuerrechtlichen Prüfungsschritte bei Neueinrichtung der bAV eines GGF besprochen werden, stellt nachfolgendes Kapitel C.I die grundlegenden Voraussetzungen für die Neueinrichtung der bAV eines GGF dar, die ihre Wurzel in anderen Rechtsgebieten haben, jedoch auch auf das Steuerrecht ausstrahlen; außerdem geht das Kapitel auf wichtige Gestaltungsparameter ein, die bei der Neueinrichtung der bAV eines GGF beachtet werden ...