Steueroptimierte Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer und Unternehmer
2. Aufl. 2021
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A. Grundlegende rechtliche Vorüberlegungen
I. Status Unternehmen
1Der Reiz der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) für den Unternehmer oder Gesellschafter besteht wohl vor allem in den angestrebten steuerlichen Effekten. Lässt die gegebene Gesellschaftsform allerdings die beabsichtigten steuerrechtlichen Vorteile für die Gesellschaft und den Versorgungsberechtigten nicht zu, ist aus Beratersicht in aller Regel der privaten Altersversorgung der Vorzug zu geben, weil diese hinsichtlich laufender Verwaltung und vorzeitigem Ausscheidens aus dem Unternehmen sowie bei späterem Verkauf der Firmenanteile einfacher zu handhaben ist. Daher ist im Vorfeld zu allererst zu prüfen, ob für die betriebliche Versorgung des Unternehmers oder Gesellschafters die vorgefundene Gesellschaftsform geeignet ist. Nachfolgend werden die in der Praxis am häufigsten eine Rolle spielenden Gesellschaftsformen in Bezug auf die mögliche und sinnvolle Einrichtung einer bAV für den Gesellschafter/Unternehmer erläutert. Dabei wird zunächst geprüft, ob die Einrichtung einer bAV zivilrechtlich möglich ist. In einem zweiten Schritt wird die steuerrechtliche Auswirkung dargestellt.