Dokument Einkommensteuer | Nachsteuer i.S. des § 34a Abs. 4 Satz 2 EStG als Bestandteil der BMG für den Solidaritätszuschlag (BFH)
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Einkommensteuer | Nachsteuer i.S. des § 34a Abs. 4 Satz 2 EStG als Bestandteil der BMG für den Solidaritätszuschlag (BFH)
Die Nachsteuer erhöht die
festzusetzende Einkommensteuer und damit die Bemessungsgrundlage für den
Solidaritätszuschlag (Bestätigung des
BStBl I 2008, 838, Rz. 27:
; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 1 Abs. 2 SolZG 1995 finden auf die Festsetzung des Solidaritätszuschlags die Vorschriften des EStG entsprechende Anwendung. Der Solidaritätszuschlag bemisst sich nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG 1995 vorbehaltlich der Abs. 2 bis 5, soweit - wie im Streitfall - eine Veranlagung zur Einkommensteuer vorzunehmen ist, nach der nach Abs. 2 berechneten Einkommensteuer. Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist die Einkommensteuer, die abweichend von § 2 Abs. 6 EStG unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG in allen Fällen des § 32 EStG festzusetze...