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BFH 28.10.2020 X R 1/19, StuB 4/2021 S. 177

Einkommen-/Lohnsteuer | Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten

(1) Schließen Ehegatten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich eine Wertguthabenvereinbarung i. S. des SGB IV ab, muss für diese – gesondert – ein Fremdvergleich erfolgen. (2) Im Rahmen der Gesamtwürdigung ist wesentliches Indiz, ob die Vertragschancen und -risiken fremdüblich verteilt sind. Eine einseitige Verteilung zulasten des Arbeitgeber-Ehegatten ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer-Ehegatte unbegrenzt Wertguthaben ansparen sowie Dauer, Zeitpunkt und Häufigkeit der Freistellungsphasen nahezu beliebig wählen kann (Bezug: § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 und 2 EStG; § 7, § 7b, § 23b SGB IV).

Praxishinweise

(1) Bei Zeitwertkonten vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer künftig fällig werdenden Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt erhält, sondern dies...BStBl 2009 I S. 1286

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