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StuB 2/2021 S. 86

Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen

Durch das werden die Textziffern 1.3.1.1 „Mitteilung bei Überschreiten der Beteiligungsgrenze“ und 1.3.2 „Veräußerung von Beteiligungen“ des /S 0303/17/10001, NWB AAAAG-72514 (BStBl 2018 I S. 289), geändert durch , NWB RAAAG-89771 (BStBl 2018 I S. 815), vom - IV B 5 - S 1300/07/10087, NWB PAAAH-16029 (BStBl 2019 I S. 473), und vom - IV B 5 - S 0301/19/10009 :001, NWB XAAAH-58924 (BStBl 2020 I S. 971), mit sofortiger Wirkung geändert (, NWB VAAAH-67677).

Das BMF führt aus:

  • Tz. 1.3.1.1 Mitteilung bei Überschreiten der Beteiligungsgrenze: Die Mitteilungspflicht nach § 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO besteht nur dann, wenn beim Erwerb einer Beteiligung die maßgebenden Beteiligungsgrenzen (erstmalig oder nach zwischenz...

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