Compliance Management im Wandel
1. Aufl. 2021
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2. Das geldwäschebezogene Risikomanagement
RAin Barbara Scheben
Das Thema der Geldwäscheprävention ist für Industrieunternehmen ein im Vergleich zu anderen Themen wie Korruptionsbekämpfung oder Wettbewerbs- und Kartellrecht eher junges Rechtsgebiet. Geldwäsche lässt sich umgangssprachlich beschreiben als die Verbringung illegal erworbenen Vermögens in den legalen Wirtschaftskreislauf. Das Strafgesetzbuch stellt die Geldwäsche in § 261 StGB unter Strafe. Danach wird derjenige, der einen Gegenstand, der aus einer bestimmten rechtswidrigen Vortat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstands vereitelt oder gefährdet, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Bei Hinzutreten bestimmter Merkmale, wie der Gewerbsmäßigkeit oder Bandenmäßigkeit, ist der Strafrahmen noch erhöht. Die Wirkung ist also repressiv bzw. reaktiv.
Das „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)“ wiederum verfolgt das Ziel, die Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Es wirkt vorbeugend und aufdeckend. Das GwG wurde zuletzt auf Basis der EU Richtlinie 2018/843 vom (Änderungsricht...