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BMF - IV D 3 - S 1300 - 34/99

AStG Besteuerung von Erträgen nach dem Auslandinvestment-Gesetz (AuslInvestmG) bei Vorliegen der Voraussetzungen eines DBA-Schachtelprivilegs

Es wurde gefragt ob ausschüttungsgleiche Beträge im Sinne des § 17 Abs. 1 AuslInvestmG bzw. aus ausgeschüttet zu behandelnde Erträge des § 18 Abs. 1 AuslInvestmG als Dividenden im Sinne der Doppelbesteuerungsabkommen, hier: DBA-Niederlande und DBA-Luxemburg, zu behandeln sind und in den Genuß des Schachtelprivilegs kommen, wenn die ausländische Investmentgesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft errichtet ist (Gesellschaftstyp) und eine deutsche Gesellschaft im Sinne der Abkommen bzw. nach § 8 b Abs. 5 KStG wesentlich beteiligt ist. Diese Frage wurde bejaht.

Nach Durchführung des Abstimmungsprozesses mit den obersten Finanzbehörden der Länder teilt das BMF im Einvernehmen mit diesen mit, daß das BMF diese Auffassung teilt Sie erscheint in Anbetracht der Meinung, die zu den thesaurierten Erträgen deutscher Investmentfonds vertreten worden ist (vgl. BStBl 1998 I S. 367), folgerichtig.

Die Freistellung gilt nach § 10 Abs. 5 AStG grundsätzlich auch soweit die Einkünfte der ausländischen Investmentgesellschaft gleichzeitig der Hinzurechnung nach §§ 7 ff. AStG unterliegen. Eine Ausnahme kommt nach § 10 Abs. 6 AStG jedoch in Betracht, soweit im Hinzurechnungsbetrag Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter enthalten sind. Solche liegen aber...

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BMF v. 21.05.1999 - IV D 3 - S 1300 - 34/99

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