Mathias Graumann

Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser

4. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55534-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57574-7

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Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser (4. Auflage)

3. Der Jahresabschluss nach KHBV

3.1. Allgemeine Vorschriften

Aus dem Kontenabschluss zum Bilanzstichtag und dem Ergebnis der körperlichen Bestandsaufnahme resultiert der Jahresabschluss.

Entsprechend § 4 Abs. 1 Satz 1 KHBV besteht der Jahresabschluss des Krankenhauses aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang einschließlich des Anlagennachweises. Der Anlagennachweis übernimmt in etwa die Funktionen des Anlagespiegels gemäß § 284 Abs. 3 HGB in Bezug auf das Sachanlagevermögen. Er muss seit BilRUG zwingend im Anhang gezeigt werden.

Für die einzelnen Elemente des Jahresabschlusses gibt die KHBV in den Anlagen 1 bis 3 verbindliche Mustergliederungen vor. Demnach ist - wie allgemein üblich - die Bilanz in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform aufzustellen. Das nach KHBV vorgegebene Gliederungsschema stellt eine Mindestgliederung dar. Unter Beachtung des Wesentlichkeitsprinzips ist eine weitere Untergliederung der Posten zulässig (§ 265 Abs. 5 Satz 1 HGB). Zusätzliche Posten dürfen hinzugefügt werden, wenn ihr Inhalt nicht schon von einem in der Mustergliederung vorgegebenen Posten gedeckt ist (§ 265 Abs. 5 Satz 2 HGB). Bestimmte Positionen - in den Anlagen zur KHBV jeweils gesondert vermerkt - können nur bei Krankenhäusern in der Rechtsform einer ...

Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser

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