Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser
4. Aufl. 2021
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2. Die Buchführung nach KHBV
2.1. Grundlegende Bestimmungen der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV)
Gegenstand der KHBV ist die Regelung der Rechnungslegungs- und Buchführungspflichten der Krankenhäuser. Sie wurde aufgrund der Verordnungsermächtigung des § 16 Satz 1 Nr. 7 KHG erlassen. Bedeutsam ist, dass Gegenstand der KHBV nicht nur das externe Rechnungswesen einschließlich Buchführung, sondern auch die intern ausgerichtete Kosten- und Leistungsrechnung ist.
Der IDW-Krankenhausfachausschuss (KHFA) hat in seiner Stellungnahme „Rechnungslegung von Krankenhäusern“ (IDW RS KHFA 1) Spezialfragen zur Aufstellung und Prüfung der Rechnungslegung nach den Vorschriften der KHBV diskutiert. Die entsprechenden Auslegungen werden in die nachfolgenden Darlegungen integriert.
Die Buchführung der Krankenhäuser ist nicht nur gesetzliche Grundlage des Jahresabschlusses, sondern auch der internen Rechnungslegung, zumindest des gesetzlich geregelten Teils. Der Kostenbegriff ist demnach praktisch deckungsgleich mit den in der Finanzbuchhaltung erfassten Aufwendungen; zu Einzelheiten der Kostenrechnung vgl. das nachfolgende Kapitel.S. 10
Die Geltung der Vorschriften der KHBV erstreckt sich grundsätzlich auf alle Krankenhäuser im Sinne des § 2 Nr. 1 KHG unabhängi...