Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser
4. Aufl. 2021
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1. Einführung
Krankenhäuser sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können (§ 2 Nr. 1 KHG).
Nach § 107 Abs. 1 SGB V sind weitere konstitutive Merkmale der Krankenhäuser in Bezug auf deren Innenorganisation, dass sie
fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen,
über ausreichende, ihrem Versorgungsauftrag entsprechende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und nach wissenschaftlich anerkannten Methoden arbeiten,
jederzeit über ärztliches, Pflege-, Funktions- und medizinisch-technisches Personal verfügen.
Kernleistung der Krankenhäuser ist somit die stationäre Behandlung von Patienten, die neben den medizinischen Leistungen der Diagnose und Therapie auch die Pflegeleistung sowie Pensionsleistungen (Unterkunft und Beköstigung) für die Patienten umfasst. Daneben führen Krankenhäuser auch teilstationäre Behandlungen und ambulante Operationen durch. Eine stationäre Krankenhausbehandlung erfolgt, wenn sie medizinisch notwendig und eine ambulante...