Online-Nachricht - Freitag, 27.11.2020

Corona/Arbeitsrecht | Bundesrat stimmt verlängerten Regelungen zum Kurzarbeitergeld zu

Der Bundesrat hat am der Verlängerung der Corona-Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld zugestimmt.

Damit gilt die vor einigen Monaten beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 bzw.77 Prozent (für die Leistungssätze 3 bzw. 4) ab dem vierten Monat und auf 80 bzw. 87 Prozent ab dem siebten Monat für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis März 2021 entstanden ist, bis Ende des Jahres 2021.

Zudem werden die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen insoweit verlängert, als das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt.

Auch wird die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für berufliche Weiterbildung in Zeiten des Arbeitsausfalls nicht mehr daran geknüpft, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss. So soll ein noch stärkerer Anreiz zu Weiterbildung entstehen. Die Maßnahmen müssen allerdings bestimmte im Gesetz näher geregelte Anforderungen erfüllen.

Hinweis:

Das Beschäftigungssicherungsgesetz tritt größtenteils am in Kraft, Teile davon allerdings bereits am Tag nach der Verkündung, einzelne Regelungen am beziehungsweise am .

Zu weiteren Regelungen, die bereits im Verordnungsweg beschlossen wurden, s. unsere Online-Nachricht v. 26.11.2020.

Quelle: Bundesrat KOMPAKT, Meldung v. 27.11.2020 (il)

Fundstelle(n):
NWB FAAAH-65053