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Online-Beitrag vom

Themen-Special ,,Erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten nach dem Tod eines Ehegatten''

Bei vielen Erbfällen in Deutschland existiert keine letztwillige Verfügung, so dass die gesetzliche Erbfolge eintritt. Haben Ehegatten letztwillig verfügt, so basiert deren Gestaltung überwiegend auf dem sogenannten ,,Berliner Testament''.

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