Online-Nachricht - Dienstag, 24.11.2020

Corona | Finanzielle Hilfen für Studenten (Bundesregierung)

Die Bundesregierung gibt einen Überblick über die derzeitigen finanziellen Hilfen für Studenten (BAföG, Überbrückungshilfe sowie weitere Programme wie das Deutschlandstipendium, das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung sowie das sog. Aufstiegsstipendium).

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

BAföG

Ob und wie viel BAföG gezahlt wird, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Weitere Informationen und BAföG-Voraussetzungen finden Sie hier.

Infolge der Corona-Pandemie wurde das BAföG angepasst: Es wird auch dann weitergezahlt, wenn der Lehrbetrieb an Schulen und Hochschulen ausgesetzt wird. Außerdem wurde der Zugang zur Leistung erleichtert: Einen BAföG-Antrag zu stellen, lohnt sich daher für viele Studierende, die bislang mit einem Nebenjob genug verdient oder von ihren Eltern unterstützt wurden und deren Einkommen wegen der Corona-Situation entfallen ist.

Studierende aus Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen können seit kurzem BAföG über den neuen digitalen Antragsassistenten beantragen. Bund und Länder haben diesen einheitlichen Online-Antragsassistenten entwickelt. Er wird nun sukzessive in jedem Bundesland verfügbar gemacht und löst die bislang verwendeten, je nach Bundesland unterschiedlichen, digitalen Antragsangebote ab.

Überbrückungshilfe

Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben, weil sie beispielsweise die Regelstudienzeit überschritten haben, sich in einem Zweitstudium befinden oder wegen der Pandemie in eine Notlage geraten sind, können die sog. Überbrückungshilfe beantragen. Sie besteht aus zwei Finanzierungs-Säulen:

  • Zuschuss der Studierendenwerke: Dieser kann Studierenden monatlich bis zu einer Höhe von 500 Euro zugesagt werden. Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierendenwerke vor Ort. Wegen der Pandemie ist eine Online-Beantragung ab sofort für das gesamte Wintersemester möglich.

  • Studienkredit der KfW: Der Studienkredit der KfW bietet zudem Unterstützung mit bis zu 650 Euro im Monat und wird Studierenden für das komplette Jahr 2021 zinsfrei gestellt. Ausländische Studierende können noch bis März 2021 Anträge stellen.

Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt waren. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung.

Weitere Programme

Daneben bietet der Bund Studierenden ein breites Programm an Unterstützungsangeboten. Dazu gehören beispielsweise:

Deutschlandstipendium: Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 Studierende, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Sie erhalten 300 Euro monatlich – die Hälfte vom Bund und die andere Hälfte von privaten Stiftern.

Bildungskreditprogramm der Bundesregierung: Er unterstützt junge Menschen bei der Finanzierung ihrer schulischen Ausbildung oder ihres Studiums. Der Kredit, der online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragt werden kann, ist zeitlich befristet und zinsgünstig.

Aufstiegsstipendium: Es unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) führt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesbildungsministeriums die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums.

Im Programm "Aufstiegsstipendium" des Bundesbildungsministeriums können jährlich rund 6.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten neu aufgenommen werden. Aktuell sind über 18.000 berufliche Talente in der Förderung.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v.

Fundstelle(n):
NWB WAAAH-64515