Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 107 Verteidigung

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

Literatur: Elbs/Birke, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater – ein Überblick aus Verteidigersicht unter besonderer Berücksichtigung des Ausschließungsverfahrens, Stbg 2003 S. 373; Busch, Zur Geltung des § 140 I Nr. 4 StPO in Fällen der Überhaft und der sog. Verfahrenskumulation, NStZ 2011 S. 663.

I. Wahlverteidiger

1§ 107 Abs. 1 knüpft an § 138 Abs. 1 StPO an. Danach können „bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen" als Wahlverteidiger vor dem LG u. vor dem OLG in berufsgerichtlichen Verfahren auftreten.

2Darüber hinaus bestimmt § 107 Abs. 1, dass auch StB u. StBv als Wahlverteidiger bestellt werden können. Dies gilt auch für das Rügeverfahren (vgl. § 82 Rz. 19).

3Angehörige dieser Berufsgruppe aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft können nur dann selbständig als Verteidiger in der Hauptverhandlung oder mündlichen Verhandlung eines berufsgerichtlichen Verfahrens nach dem StBerG auftreten, wenn sie in ihrer beruflichen Funktion in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind. Uneingeschränkt gilt dies für sog. „niedergelassene europäische Rechtsanwälte" nach §§ 2 ff. EuRAG. Aber auch ein „dienstleistender europäischer Rechtsanwa...

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