Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 59 Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

Literatur: Böttcher, Einheitsberuf Steuerberater verwirklicht (Anm.: Der Aufsatz enthält weitere Hinweise zum zweiten StBÄndG), DStR 1972 S. 429; Baltes, Die Bedeutung der kommunalrechtlichen Vertretungsverbote für Rechtsanwälte, NJW 1975 S, 911; Feuerich, Rechtsanwälte im öffentlichen Dienst, MDR 1993 S. 1141.

I. Allgemeines

1Die Vorschrift ist eine der Ausnahmeregelungen zu § 57 Abs. 4 Nr. 2, dem generellen Verbot einer Arbeitnehmertätigkeit eines StB. Sie wurde erst 1972 in das Gesetz eingefügt. Steuerberater sollen ohne berufliche Nachteile politische Ämter ausüben können (vgl. Böttcher, DStR 1972 S. 429).

2Das Vorbild der Regelung in § 47 BRAO reicht weiter. RA dürfen auch Richter oder Beamte werden, solange sie nicht auf Lebenszeit ernannt werden; darüber hinaus dürfen sie auch vorübergehend im öffentlichen Dienst angestellt oder in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen sein. Gleichwohl sind die Regelungen in § 59 abschließend u. erfassen nur die ausdrücklich genannten Fälle (, BStBl 1977 II S. 445, zur Parallelregelung des § 44a WPO Uhlmann in Hense/Ulrich, WPO, § 44a Rz. 1, 6). Gerade die weitergehende Regelung bei den RA wirft natürlich die Frage nach der verfassungs...

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