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Handels- und steuerrechtliche Behandlung von Pfandgeldern für Mehrweggebinde
Unterschiede zwischen Einheits- und Individualleergut
Hinsichtlich [i]Adrian in Prinz/Kanzler (Hrsg.), Handbuch Bilanzsteuerrecht, 3. Aufl. 2018, Rz. 3198, NWB DAAAG-89793 der steuerrechtlichen Behandlung von vereinnahmten Pfandgeldern schließt sich das (BStBl 2019 I S. 210) der Rechtsprechung des BFH an, mit der Folge, dass die Bildung von Pfandrückstellungen für Einheitsleergut entfällt, für Individualleergut hingegen nicht. Diese steuerrechtliche Ungleichbehandlung belastet vor allem Inverkehrbringer von Einheitsleergut (u. a. Brauereien) und widerspricht den umweltpolitischen Vorgaben auf Bundesebene und in der Europäischen Union.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Hintergrund
[i]Mehrweg als Lösung zur Erfüllung der Vorgaben des VerpackungsgesetzesVor dem Hintergrund der immer stärker ins Bewusstsein drängenden Klima- und Umweltproblematik stellt sich die Frage, wie die Auswirkungen von Verpackungsabfällen zu vermeiden und zu verringern sind. Eine auf der Hand liegende Lösung ist die verstärkte Nutzung von Mehrwegverpackungen. Diese Überlegung greift das 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz auf und fordert in § 1 Abs. 3 Satz 3 VerpackG als Zielvorgabe eine Mehrwegquote von 70 %. Während die gesamte deutsche Getränkeindustrie nach einer Veröffentlichung des Umweltbundesamtes insgesamt einen Mehrweganteil von rund 42 % erreicht (Umweltbundesamt, Verbrauch von Getränken in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einwegverpackungen, Bericht 2017 S. 31, Abbildung 5), erfüllt die Brauwirtschaft die Zielvorgabe des VerpackG bereits deutlich und kommt auf gut 82 % (Umweltbundesamt, a. a. O., S. 35, Tabelle 8).
[i]Zukünftige Bedeutung steigtEs ist abzusehen, dass Mehrwegverpackungen in naher Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen werden. So hat die Europäische Union beschlossen, Wegwerfprodukte aus Plastik ab 2021 zu verbieten (Richtlinie 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 5.6.2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt). Das Bundesumweltministerium drängt dazu, diese Vorgabe sogar schon vor 2021 in Deutschland durchzusetzen (BMU, S. 3125Pressemitteilung Nr. 076/19 v. 21.5.2019).
[i] BMF, Schreiben v. 19.2.2019, BStBl 2019 I S. 210Vor diesem Hintergrund bezieht sich dieser Artikel auf die handels- und steuerrechtliche Abbildung des Pfandkreislaufs bei Mehrweggebinden von Brauereien. Insbesondere wird das (BStBl 2019 I S. 210) analysiert.