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Handels- und steuerrechtliche Behandlung von Pfandgeldern für Mehrweggebinde
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3124Hinsichtlich der steuerrechtlichen Behandlung von vereinnahmten Pfandgeldern schließt sich das (BStBl 2019 I S. 210) der Rechtsprechung des BFH an, mit der Folge, dass die Bildung von Pfandrückstellungen für Einheitsleergut entfällt, für Individualleergut hingegen nicht. Diese steuerrechtliche Ungleichbehandlung belastet vor allem Inverkehrbringer von Einheitsleergut (u. a. Brauereien) und widerspricht den umweltpolitischen Vorgaben auf Bundesebene und in der Europäischen Union.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Zivilrechtliche Betrachtung von Mehrweggebinden
[i]Unterscheidung zwischen Einheits- und IndividualleergutDer BGH stellt mit dem Urteil v. - II ZR 233/05 (NWB XAAAC-53077) klar, dass beim Eigentumsübergang von Mehrweggebinden zwischen Einheits- und Individualleergut zu unterscheiden ist: Während das Eigentum an Individualleergut auf keiner Stufe der Vertriebskette übertragen wird, verliert die Brauerei das Eigentum an dem Einheitsleergut an den Erwerber.
Handelsrechtliche Bilanzierung von vereinnahmten Pfandgeldern
[i]Individualleergut: Rückstellung für ungewisse VerbindlichkeitenAufgrund dieser Verpflichtung zur Rückzahlung vereinnahmter Pfandgelder für Individualleergut sind nach der BGH-Rechtsprechung Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren.
Ob eine solche Passi...