Online-Nachricht - Mittwoch, 07.10.2020

Gesetzgebung | Neue Vorschriften für europäische Crowdfunding-Dienstleister (EU-Parlament)

Am hat das Europäische Parlament neue Vorschriften gebilligt, die es Crowdfunding-Plattformen ermöglichen werden, im gesamten EU-Binnenmarkt Dienstleistungen anzubieten. Dadurch soll der Pool potenzieller Investoren für Start-ups, Innovatoren und kleine Unternehmen vergrößert und Investoren eine größere Auswahl an Projekten sowie besserer Schutz geboten werden.

Hintergrund: Start-ups und innovative Unternehmen haben häufig Schwierigkeiten, über herkömmliche Mittel wie Bankkredite Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten. Crowdfunding-Dienstleister ermöglichen es ihnen, sich an mehrere kleine Investoren zu wenden und Finanzierung zu erhalten, in der Regel über digitale Plattformen.

Die bestehenden nationalen Crowdfunding-Vorschriften sind nicht einheitlich, was Rechtsunsicherheit mit sich bringt und Investitionen in Projekte in anderen Ländern verringert. Crowdfunding-Dienstleister werden davon abgehalten, grenzüberschreitende Dienstleistungen anzubieten.

Hierzu führt das EU-Parlament weiter aus:

  • Crowdfunding-Plattformen, die in mehr als einem EU-Land tätig sind, müssen nunmehr eine Reihe von Grundregeln, die in einer neuen Verordnung festgelegt sind, einhalten, anstatt in jedem Land unterschiedliche Vorschriften berücksichtigen zu müssen.

  • Nach den neuen Vorschriften müssen Crowdfunding-Dienstleister den Kunden klare Informationen über die potenziellen finanziellen Risiken einzelner Projekte zur Verfügung stellen. Investoren müssen ein vom Projektträger oder der Plattform erstelltes Basisinformationsblatt über das Projekt erhalten.

  • Darüber hinaus erhalten Kleinunternehmen Mithilfe einer begleitenden Richtlinie besseren Zugang zu Finanzmitteln.

Hinweis:

Die neuen Vorschriften gelten für Schwarmfinanzierungen von bis zu 5 Millionen Euro über einen Zeitraum von 12 Monaten.

Die Anwendung der neuen Vorschriften für europäische Crowdfunding-Dienstleister erfolgt zwölf Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Weitere Informationen zum Thema sind auf der Homepage des EU-Parlamentes veröffentlicht.

Quelle: EU-Parlament online (il)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-60276