Gesetzgebung | Neue Vorschriften für europäische Crowdfunding-Dienstleister (EU-Parlament)
Am hat das Europäische Parlament neue Vorschriften gebilligt, die es Crowdfunding-Plattformen ermöglichen werden, im gesamten EU-Binnenmarkt Dienstleistungen anzubieten. Dadurch soll der Pool potenzieller Investoren für Start-ups, Innovatoren und kleine Unternehmen vergrößert und Investoren eine größere Auswahl an Projekten sowie besserer Schutz geboten werden.
Hintergrund: Start-ups und innovative Unternehmen haben häufig Schwierigkeiten, über herkömmliche Mittel wie Bankkredite Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten. Crowdfunding-Dienstleister ermöglichen es ihnen, sich an mehrere kleine Investoren zu wenden und Finanzierung zu erhalten, in der Regel über digitale Plattformen.
Die bestehenden nationalen Crowdfunding-Vorschriften sind nicht einheitlich, was Rechtsunsicherheit mit sich bringt und Investitionen in Projekte in anderen Ländern verringert. Crowdfunding-Dienstleister werden davon abgehalten, grenzüberschreitende Dienstleistungen anzubieten.
Hierzu führt das EU-Parlament weiter aus:
Crowdfunding-Plattformen, die in mehr als einem EU-Land tätig sind, müssen nunmehr eine Reihe von Grundregeln, die in einer neuen Verordnung festgelegt sind, einhalten, anstatt in jedem Land unterschiedliche Vorschriften berücksichtigen zu müssen.
Nach den neuen Vorschriften müssen Crowdfunding-Dienstleister den Kunden klare Informationen über die potenziellen finanziellen Risiken einzelner Projekte zur Verfügung stellen. Investoren müssen ein vom Projektträger oder der Plattform erstelltes Basisinformationsblatt über das Projekt erhalten.
Darüber hinaus erhalten Kleinunternehmen Mithilfe einer begleitenden Richtlinie besseren Zugang zu Finanzmitteln.
Die neuen Vorschriften gelten für Schwarmfinanzierungen von bis zu 5 Millionen Euro über einen Zeitraum von 12 Monaten.
Die Anwendung der neuen Vorschriften für europäische Crowdfunding-Dienstleister erfolgt zwölf Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Weitere Informationen zum Thema sind auf der Homepage des EU-Parlamentes veröffentlicht.
Quelle: EU-Parlament online (il)
Fundstelle(n):
IAAAH-60276