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FG Münster Urteil v. - 6 K 2090/17 E

Gesetze: EStG § 10b Abs. 4 Satz 3

Sonderausgaben

Keine teleologische Reduktion von § 10b Abs. 4 Satz 3 EStG

Leitsatz

1) Ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang auch insoweit dem Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG hinzuzurechnen, als sich die Kirchensteuer im Zahlungsjahr wegen eines negativen zu versteuernden Einkommens nicht ausgewirkt hat.

2) Eine teleologische Reduktion von § 10b Abs. 4 Satz 3 EStG kommt nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2021 S. 243 Nr. 4
JAAAH-59393

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FG Münster, Urteil v. 07.07.2020 - 6 K 2090/17 E

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