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NWB 34/2020 S. 2529

GwG | Neufassung des Geldwäsche-Tatbestands

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche veröffentlicht. Länder und Verbände können bis zum dazu Stellung nehmen. Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche um. Der neu gefasste Straftatbestand soll künftig alle Straftaten, durch die Vermögensgegenstände erlangt werden (Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Betrug und Untreue), als Vortaten der Geldwäsche einbeziehen. [i]Geißler, Geldwäsche, infoCenter, NWB HAAAB-36687 Dadurch soll die Kriminalitätsbekämpfung insbesondere für den Bereich der organisierten Kriminalität effektiver werden. Der Strafrahmen bleibt unverändert. Besonders grundrechtsrelevante Ermittlun...

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