SGB XIV § 127

Kapitel 20: Statistik und Bericht

§ 127 Erhebungsmerkmale [1]

(1) Zur Beurteilung der Auswirkungen dieses Buches und zu dessen Fortentwicklung werden folgende Merkmale erhoben:

  1. das Geschlecht der leistungsberechtigten Person,

  2. das Land und die Kennnummer des zuständigen Trägers der Sozialen Entschädigung,

  3. die Zugehörigkeit zu den Empfängergruppen:

    1. Geschädigte, aufgegliedert nach dem Grad der Schädigungsfolgen,

    2. Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende,

  4. die Art des schädigenden Ereignisses:

    1. Gewalttat, aufgegliedert nach

      aa)

      Gewalttat im Inland oder

      bb)

      Gewalttat im Ausland,

    2. Weltkriegsauswirkungen und Fälle nach § 139,

    3. Schutzimpfung oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe,

    4. Ereignis im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes,

    5. Gewahrsam im Sinne des Häftlingshilfegesetzes,

    6. rechtsstaatswidrige Verwaltungsmaßnahme im Sinne des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,

    7. rechtsstaatswidrige Entscheidung oder Maßnahme im Sinne des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,

  5. die Zahl der Anträge im Erhebungsmonat, aufgegliedert nach Empfängergruppen,

  6. die Zahl der im Erhebungsmonat erledigten Anträge, aufgegliedert nach

    1. Leistungsempfängergruppen und

    2. der Art der Erledigung, aufgegliedert nach

      aa)

      Ablehnung,

      bb)

      Bewilligung,

      cc)

      Rücknahme des Antrags und

      dd)

      sonstige Erledigung,

  7. die Zahl der Fälle im Erhebungsmonat mit

    1. Ausübung des Wahlrechts nach § 152 Absatz 1 oder

    2. Überführung nach § 152 Absatz 4.

(2) In den von der Richtlinie 2004/80/EG erfassten Fällen werden zudem folgende Merkmale erhoben:

  1. die Staatsangehörigkeit der Person, die eine Entschädigungsleistung erhält,

  2. der Staat, in dem die gesundheitliche Schädigung eingetreten ist,

  3. Art und Umfang der Entschädigungsleistung,

  4. Zahl der Ablehnungen und

  5. die Dauer des Verwaltungsverfahrens einschließlich eines etwaigen Widerspruchsverfahrens.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAH-55929

1Anm. d. Red.: § 127 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl 2023 I Nr. 408) mit Wirkung v. .