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NWB Nr. 34 vom Seite 2517

Update der versicherungsrechtlichen Beurteilung entsandter Arbeitnehmer

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2547Schwerpunkt der Besprechung des GKV-Spitzenverbands zusammen mit weiteren Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger vom war eine Neufassung der aus dem Jahr 2015 stammenden Verlautbarung zur Sozialversicherungspflicht von ins Ausland entsandten Mitarbeitern.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Einsatzort als Anknüpfungspunkt für die geltenden Regelungen

[i]Geltung verschiedener Verordnungen oder des § 4 SGB IVIm Falle eines (befristeten) Auslandseinsatzes stellt sich für Beschäftigte und deren Unternehmen die Frage, wie es während der Dauer des Auslandseinsatzes um die soziale Sicherung bestellt ist. Dafür kommt es entscheidend auf den Ort des Auslandseinsatzes und auf die Frage an, ob mit diesem Staat ein über- oder zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen besteht. In den Fällen, in denen ein solches Abkommen nicht oder nicht für alle Sozialversicherungszweige vorhanden ist, greift die Ausstrahlungstheorie, wenn eine Entsendung vorliegt (vgl. § 4 SGB IV).

Die Weitergeltung des deutschen Sozialversicherungsrechts (Ausstrahlung)

[i]EntsendungEine Entsendung liegt jeweils dann vor, wenn das Beschäftigungsverhältnis in Deutschland fortbesteht und nach Rückkehr des Arbeitnehmers in das Inland fo...

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