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Update der versicherungsrechtlichen Beurteilung entsandter Arbeitnehmer
Verlautbarungen der Spitzenverbände der Sozialversicherung vom 18.3.2020 zu verschiedenen Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs
Der GKV-Spitzenverband, die [i]Eilts, NWB 19/2019 S. 1389Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund und die Bundesagentur für Arbeit haben in ihrer Frühjahrs„sitzung“ am eine Neufassung der Verlautbarung zur Sozialversicherungspflicht ( NWB YAAAH-50730) von ins Ausland entsandten Mitarbeitern verabschiedet und sich darüber hinaus mit den Auswirkungen verschiedener höchstrichterlicher Urteile und steuerlicher Regelungen beschäftigt. Die Ergebnisse sind nachstehend zusammengefasst. Novum: Aufgrund der Corona-Pandemie fand ein schriftliches Abstimmungsverfahren statt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Versicherungsrechtliche Beurteilung entsandter Arbeitnehmer
Befristete Auslandseinsätze sind heutzutage für viele Mitarbeiter nichts Besonderes mehr. Sozialversicherungsrechtlich kommt es darauf an, wo der Auslandseinsatz erfolgt.
1. Einsatzort als Anknüpfungspunkt für die geltenden Regelungen
[i]Geltung verschiedener VerordnungenSoweit es sich um eine Tätigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz handelt, wird diese Frage insbesondere durch Art. 12 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates v.