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StuB 15/2020 S. 604

Einsatz von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen

Die Finanzminister aus Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und NRW haben am beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben.

Hintergrund: Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom (BGBl 2016 I S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden, wonach ab dem die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem i. S. des § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i. V. mit § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind. Das BMF hatte in diesem Zusammenhang eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum erlassen (

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