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NWB Nr. 32 vom Seite 2373

Baden-Württemberg bringt Grundsteuergesetz auf den Weg

Das [i] Staatsministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. 28.7.2020 Land Baden-Württemberg hat am den Entwurf eines Landesgrundsteuergesetzes auf den Weg gebracht. Es geht damit als erstes Land einen eigenen Weg und nutzt die Öffnungsklausel des Bundes für eine Bodenwertsteuer.

Hintergrund: Mit [i]Ramb, NWB 18/2020 S. 1356 Urteil v.  - 1 BvL 11/14 u. a. (NWB MAAAG-80435) hatte das BVerfG das Bewertungssystem der bisherigen Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. In seiner Entscheidung räumte das Gericht dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 ein, um eine neue Regelung zu treffen. Für die Umsetzung gilt eine weitere Frist bis Ende 2024. Ab muss die reformierte Grundsteuer angewandt werden. Ende 2019 wurde auf Bundesebene ein Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. Beim sog. Bundesmodell fließen in die Berechnung der Grundsteuer der Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche, Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und das Gebäudealter mit ein. Das Gesetz gibt den Ländern mit einer Öffnungsklausel die Möglichkeit, vom Bundesgesetz abzuweichen, eigene Grundsteuermodelle zu entwickeln und umzusetzen.

Land nutzt Öffnungsklausel für Bodenwertsteuer: [i]Stöckel, NWB 12/2020 S. 850Baden-Württe...

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