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BBK Nr. 15 vom

Corona-Soforthilfe 2020 in NRW: Zwischenruf zum Rückmeldeverfahren und zum Verwendungsnachweis

Entpuppt sich die Hilfe als „Schütt-aus-hol-zurück“?

Peter Brust

Am hat das Land NRW damit begonnen, die Formulare zum Rückmeldeverfahren für die Verwendung der NRW-Soforthilfe 2020 zu versenden. Zunächst gab es zu Beginn der NRW-Soforthilfe aufgrund des unbürokratischen Verfahrens viel Lob von allen Seiten. Dann wurde schnell klar: So einfach bleibt es nicht, wie die nahezu täglich überarbeiteten FAQ verdeutlichten. Während andere Bundesländer schon vor der Bewilligung detailliertere Angaben des Antragstellers eingefordert hatten, verzichtete NRW zunächst darauf, führt jetzt aber, in einem allerdings recht komplizierten Verfahren, die Überprüfung der Berechtigung der Soforthilfe im Nachhinein durch. Die Folge: Viele der unterstützten Unternehmen müssten die Hilfen wieder zurückzahlen. Der Unmut ließ nicht lange auf sich warten und zwang das Land NRW mehr oder weniger dazu, das Rückmeldeverfahren fürs Erste bis auf Weiteres auszusetzen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Die NRW-Soforthilfe 2020

Durch den Corona-Lockdown konnten viele Unternehmen und Selbständige plötzlich ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben. Bund und Länder schnürten deshalb kurzfristig ein umfangreiches Hilfspaket. Die Antragst...

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