Corona-Überbrückungshilfe | Fachlicher Hinweis für Wirtschaftsprüfer (IDW)
Das IDW hat einen Fachlichen Hinweis zum Auftrag des Wirtschaftsprüfers zur Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe herausgegeben.
Hintergrund: Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Der Antrag auf Überbrückungshilfe ist durch einen Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Steuerberater im Namen des Antragstellers einzureichen. Der Antrag wird über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 8.7.2020 sowie ausführlich zum Thema: Jahn, ).
Hierzu führt das IDW weiter aus:
Ziel des Fachlichen Hinweises ist es, die Wirtschaftsprüfer dabei zu unterstützen, sowohl die Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Antragstellung zu erfüllen, als auch ihre beruflichen und fachlichen Grundsätze zu beachten. Unter anderem enthält der Fachliche Hinweis eine Beispielformulierung für eine Bescheinigung, die dem Wirtschaftsprüfer die Erteilung einer Bescheinigung nach berufsüblichen Grundsätzen ermöglicht.
Der Fachliche Hinweis ist auf der Homepage des IDW veröffentlicht.
Nähere Einzelheiten zur Corona-Überbrückungshilfe finden Sie auf der Sonderseite des BMWi.
Quellen: IDW sowie BMWi online (il)
Fundstelle(n):
NWB FAAAH-53713