Online-Nachricht - Montag, 13.07.2020

Gesetzgebung | Referentenentwurf für ein Behinderten-Pauschbetragsgesetz (BMF)

Das BMF hat den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz)" veröffentlicht.

Hintergrund: Für Steuerpflichtige mit einer Behinderung besteht die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen. Damit der Pauschbetrag seine Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfüllen kann, sollen die Behinderten-Pauschbeträge angepasst werden. Darüber hinaus sollen verschiedene Steuervereinfachungen die Steuerpflichtigen mit einer Behinderung von Nachweispflichten und die Verwaltung von Prüfungstätigkeiten entlasten.

Zur Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge und Steuervereinfachung sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge inkl. Aktualisierung der Systematik, § 33b Absatz 3 EStG-E,

  • Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags, § 33 Absatz 2a (neu) EStG-E und

  • Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50, § 33b Absatz 2 EStG-E.

Quelle: Referentenentwurf eines Behinderten-Pauschbetragsgesetzes (Stand: ), BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB PAAAH-53390