Gesetzgebung | Referentenentwurf für ein Behinderten-Pauschbetragsgesetz (BMF)
Das BMF hat den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz)" veröffentlicht.
Hintergrund: Für Steuerpflichtige mit einer Behinderung besteht die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen für den täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarf einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen. Damit der Pauschbetrag seine Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfüllen kann, sollen die Behinderten-Pauschbeträge angepasst werden. Darüber hinaus sollen verschiedene Steuervereinfachungen die Steuerpflichtigen mit einer Behinderung von Nachweispflichten und die Verwaltung von Prüfungstätigkeiten entlasten.
Zur Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge und Steuervereinfachung sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge inkl. Aktualisierung der Systematik, § 33b Absatz 3 EStG-E,
Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags, § 33 Absatz 2a (neu) EStG-E und
Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50, § 33b Absatz 2 EStG-E.
Quelle: Referentenentwurf eines Behinderten-Pauschbetragsgesetzes (Stand: ), BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB PAAAH-53390