StuB Nr. 13 vom Seite 1

Steueränderungen ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... durch Corona-Steuerhilfegesetze ...

In einem nie dagewesenen Tempo werden neue Rettungspakete und Maßnahmen gegen die Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. So hatte der Bundestag am das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise ( Corona-Steuerhilfegesetz) verabschiedet, dem der Bundesrat bereits am ohne Änderungen zugestimmt hat. Der Umsatzsteuersatz wird für nach dem und vor dem erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG von 19 % auf 7 % abgesenkt. Daneben enthält das Gesetz u. a. eine Freistellung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und eine gesetzliche Grundlage für den Corona-Bonus von 1.500 €. Eichholz stellt ab S. 489 das Gesetz im Überblick vor und liefert eine erste Einschätzung. Das Corona-Steuerhilfegesetz sieht zwar steuerliche Erleichterungen vor, enthält aber auch vielfach geforderte steuerliche Maßnahmen nicht. Zusätzlich hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung am Eckpunkte eines umfangreichen Konjunktur- und Zukunftspakets vorgelegt, in dem u. a. auch eine Ausweitung der Verlustberücksichtigung vorgesehen ist. In einem Rekordtempo haben dann Bundestag und Bundesrat am das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, in dem erste Maßnahmen des Eckpunktepapiers vom umgesetzt werden. Einen kurzen Überblick dazu bietet ebenfalls Eichholz in seinem Beitrag (). Wir werden in der nächsten Ausgabe darauf noch ausführlich zurückkommen.

Leasing als umsatzsteuerliche Lieferung oder sonstige Leistung

Beim Leasing als eine spezielle Form der Miete ist für Zwecke der Umsatzsteuer zu unterscheiden, ob eine Lieferung oder Leistung vorliegt. Weil dies in Deutschland bislang anhand ertragsteuerlicher Abgrenzungskriterien beurteilt wurde, aber dann der EuGH in enger Anlehnung an die MwStSystRL entschieden hat, musste der UStAE geändert werden. Die neuen Abgrenzungskriterien gelten zwingend für Verträge, die nach dem abgeschlossen wurden bzw. werden. Aufgrund der geänderten Verwaltungsauffassung besteht Überprüfungs- und möglicherweise auch Handlungsbedarf, wie der Beitrag von Grambeck zeigt.

Zur geplanten Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Im Koalitionsvertrag hatten sich die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD darauf verständigt, das Recht der Personengesellschaften zu modernisieren. Am wurde der ausformulierte Gesetzentwurf einer Expertenkommission unter der Bezeichnung „Mauracher Entwurf“ veröffentlicht. Schumm stellt die grundlegenden Reformvorschläge des teilweise über 100 Jahre alten Personengesellschaftsrechts dar.

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 13/2020 Seite 1
NWB EAAAH-52374