Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung
1. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
II. Grundlagen
1. Qualitätssicherung als Berufspflicht
Gesetzgeber und WPK haben die berufs- und aufsichtsrechtlichen Teile der EU-Abschlussprüferaufsichtsreform durch Novellierung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), Berufssatzung (BS WP/vBP) und Satzung für Qualitätskontrolle (SfQk) vollzogen. Zur Novellierung der WPO durch das APAReG kann die Bundestagsdrucksache 18/6282 als Kommentierung hinzugezogen werden. Störend ist allerdings, dass § 55b WPO terminologisch aus der Abschlussprüferrichtlinie der EU übernommen wurde, verbunden mit dem Problem, dass viele Begrifflichkeiten von denen des deutschen Berufsstands abweichen. Mit den Standards IDW QS 1 und IDW PS 140 unternimmt das IDW den Anlauf, die Vorschriften zu konkretisieren und zu kommentieren.
Innerhalb kurzer Zeit ist hinsichtlich der Vorschriften zur Qualitätssicherung für den Berufsstand ein komplexes Regelwerk entstanden, das sowohl bereits bekannte als auch neue Vorschriften beinhaltet. Dieses Regelwerk müssen alle Berufsangehörigen, unabhängig von der Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen, kennen und mit entsprechender Skalierung anwenden. Einer externen Qualitätskontrolle werden jedoch nur die Berufsan...